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Raus aus der Google-Suche: Das schwierige „Recht auf Vergessenwerden“

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Das vom Europäischen Gerichtshof bestätigte „Recht auf Vergessenwerden„, mit dem verhindert werden soll, dass falsche oder mittlerweile überholte Meldungen noch Jahre später in der Online-Suchmaschine eurer Wahl einzusehen sind, ist für viele Betroffene eine feine Sache und war stellenweise wahrscheinlich wirklich längst überfällig.

Doch wie so oft, wenn hehre Vorsätze realisiert werden, funkelt uns nun auch hier die Kehrseite der Medaille an. Diese blitzt aktuell in Form kurzer Google-Benachrichtigungen auf, die allein heute schon mehr als zwei Mal in unserer E-Mail-Inbox aufgeschlagen sind.

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Wie ihr seht, informiert uns Google zwar, dass einer unserer Artikel nicht mehr im Index der Suchmaschine gelistet wird, lässt aber offen, welcher Suchbegriff zum Erscheinen des Links führte.

Nutzer, die früher noch händische nach ihren Namen suchten und die Treffer-Webseiten anschließend mit der Bitte anschrieben, gefundene Kommentare bzw. die zugehörigen Klarnamen zu entfernen (auch wir reagieren regelmäßig auf solche Mails) können dank des neuen Gesetztes jetzt direkt bei Google vorstellig werden. Inzwischen gibt es mit Angeboten wie forget.me sogar die ersten Premium-Dienste, die euch die Arbeit abnehmen.

Webseiten-Betreiber schauen hingegen in die Röhre. Google entscheidet bislang, dies zeigen die Beispiele der BBC und des Guardian – nach Gutdünken. Gegenmaßnahmen lassen sich nicht treffen. Auch verzichtet Google auf die spannende Information, wer genau die Anfrage gestellt hat. Eine direkte Kontaktaufnahme oder eine Konversation über die Google-Kanäle scheidet damit aus.

Zurück zum Guardian. Auch das britische Nachrichtenmagazin hat mit den Lösch-Aufträgen der Google-Nutzer zu kämpfen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. In einem der beanstandeten Artikel ging es um einen Schiedsrichter, ein Fehlurteil und aufgetauchte Klarnamen. Der initial gelöschte Link wurde von Google nun wiederhergestellt:

Google on Thursday reversed its decision to remove several links to stories in Britain’s Guardian newspaper, underscoring the difficulty the search engine is having implementing Europe’s „right to be forgotten“ ruling. The Guardian protested the removal of its stories describing how a soccer referee lied about reversing a penalty decision. It was unclear who asked Google to remove the stories. […]

Google erhielt bislang mehr als 70.000 Löschanfragen. Diese werden weitgehend automatisch bearbeitet und lassen wenig Spielraum für menschliche Kontrollen. Die Herkunft der Antragsteller ist dabei ähnlich durchmischt, wie die Ursachen, die die Lösch-Anträge begründen sollen. Dass Google hier nicht auch noch über jeden Einzelfall richten kann leuchtet ein. Immerhin: Die Suchmaschine hat angekündigt Problem, Beschwerden und Anmerkungen ernst zu nehmen und die eigenen Prozesse zu optimieren. Was auch immer darunter zu verstehen ist.

Gründe und Herkunft der Lösch-Anfragen:

forget

Kurzum, das Gelbe vom Ei ist das „Recht auf Vergessenwerden“ in seiner jetzigen Form nicht.

Unsere drei Absätze sind weder ein Plädoyer für noch gegen die in Teilen durchaus nachvollziehbare Entscheidung. Der schnelle Blick auf den Status Quo hilft euch aber hoffentlich bei der Meinungsfindung.

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04. Jul 2014 um 17:32 Uhr von Andreas Fehler gefunden?


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  • Die digitale Welt ist nur ein (oder das) Spiegelbild dessen, was wir ihr anvertraut haben. Bisher sind die gesammelten Informationen, mal mehr mal weniger, eher ein Zerrbild dessen, was das reale Leben wirklich beinhaltet. Wer sich allerdings in dieser Parallel-Welt schon daneben benommen hat, für den kann auch die Realität zu einem ernsten Problem werden, oder bereits geworden sein. Unwissenheit schützt auch, oder gerade hier (im www) nicht vor Konsequenzen.
    And I think by myself, what a wonderful world…

    • Das Problem im Internet ist der fehlende Kontext.
      Klar, jeder hat Momente im Leben, die man hinterher mehr oder weniger bereut. Und jeder kennt, dass man manchmal Jahre später an etwas erinnert wird, das weniger schmeichelhaft ist. Aber (ohne Internet) bleibt dieses „erinnern“ in der Regel auf einen kleinen Kreis „Eingeweihter“ beschränkt. D.h jeder weiß, das ist Jahre her, der Betreffende hat sich im Zweifel verändert, jeder kennt den Kontext in dem der Vorfall passiert ist.

      Im Internet fehlen diese Parameter völlig. Ein Link ist ein Link ist ein Link, ob der Vorfall, das Foto, der Blog-Beitrag Jahre her ist, in welchem Kintext es passiert ist, was sich seit dem getan hat, alles fehlt. Damit bekommen „Uralt-Kamellen“ eine völlig andere Bedeutung und Gewichtung. Das ist das Problem und deswegen ist das Recht auf Vergessen auch durchaus sehr wichtig.
      Was natürlich nichts daran ändert, dass manche Leute sehr unbedacht mit Dingen umgehen, die sie ins Internet stellen.

  • Selber Schuld wer von sich Bilder hochlädt und am kotzen , nackt oder weiß ich was ist.

    • Schon mal daran gedacht, dass auch andere Bilder von einem hochladen können?
      Meine Freundin hat gerade das Problem. Eine Freundin von ihr hat vor Jahren ein myspace Profil mit dem Namen meiner Freundin eröffnet und dort auch 2 profilbilder hochgeladen. Nicht besonders schlimm aber dennoch Party Bilder in kurzem Kleid. Nichts was man unbedingt als erstes in der google Suche finden will. Und genau das ist passiert. Ihr Arbeitgeber hat ihr die Bilder gezeigt. Zwar eher als Spaß aber trotzdem eine äußerst unangenehme Situation. Und es ist unmöglich die Bilder bei MySpace zu löschen. Schließlich hat sie den Account ja nie erstellt und die Freundin erinnert dich auch nicht mehr daran. Ich werde die neue Möglichkeit mal testen ob man so die Bilder unauffindbar machen kann.

  • Lässt sich die Sperre mit Google.com umgehen? Oder wie bekomme ich die Suchergebnisse der amerikanischen Version?

  • Dann können ja Firmen Einträge der Konkurrenz so steuern, dass diese entfernt werden bei bestimmten Suchbegriffen?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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