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Bundesgerichtshof untersagt In-Spiel-Kaufaufforderung an Kinder

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17 Kommentare 17

Ob sich das jetzt vom BGH gesprochene Urteil mit dem Aktenzeichen „I ZR 34/12“ auch auf iPhone- und iPad-Applikationen auswirken wird bleibt abzuwarten. Fest steht: Sollte die in dem Verfahren um In-App Kaufaufforderung an Kinder unterlegene „Gameforge Berlin AG“ keinen Einspruch gegen den Entscheid einlegen, haben wir einen Präzedenzfall der in ähnlichen Entscheidungen eine richtungsweisende Rollen einnehmen wird. Auch auf mobilen Geräten.

Worum geht es?

„Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas“. Mit dieser an Kinder gerichteten Kaufaufforderung wurde auf der Website des Computer-Rollenspiels „Runes of Magic“ für Spielzubehör geworben. Nach Klick auf den Link öffnete sich ein eine neue Internetseite, auf der diverse Zusatzprodukte zum Kauf angeboten wurden. Der BGH hat dieses Verhalten nun untersagt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen gezielt an Kinder gerichteten Kaufaufforderung geklagt und sein begrüßenswertes Engagement damit begründet, dass eine „unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder nach dem Anhang des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verboten ist“. Nach Meinung des vzbv ist es dabei egal, ob das Angebot erst über einen Link konkretisiert werde.

Der BGH hob mit seiner Entscheidung die Urteile der beiden Vorinstanzen auf. Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Kammergericht hatten entschieden, dass die Aussage auch in Verbindung mit einem Link, der das Angebot konkretisiert, nicht die Voraussetzungen einer unmittelbaren Kaufforderung an Kinder erfülle; der Kaufappell sei ja nicht „unmittelbar“ in die Produktwerbung integriert worden. Zudem war nach Ansicht der Vorinstanzen auch nicht der Spieltrieb der Kinder unlauter ausgenutzt worden.

Zwei Wochen vor der Entscheidung trat in den USA bereits eine neue Datenschutzrichtlinien für Kinder-Apps in Kraft.

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19. Jul 2013 um 17:25 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • stammbowling.net
  • Ja und das ist doch gut so ich finde die Entscheidung richtig. Kinder werden mehr

  • Sorry war noch nicht ganz fertig Kinder werden immer mehr mit so einem Zeug suggestiv Beeinflusst

  • Gegen Urteile des BGH – wie es vorliegend eines ist – gibt es keine Rechtsmittel.
    Einzig die Individualverfassungsbeschwerde gegen das Urteil wäre denkbar. Dabei handelt es sich jedoch um ein gänzlich eigenständiges Verfahren vor dem BVerfG und es kann nur gerügt werden, dass das BGH Urteil als Akt staatlicher Gewalt den Grundrechtsträger in seinen spezifischen Verfassungsrechten verletzt.

    Bitte wenigstens ein wenig recherchieren.

  • Sehr gute Entscheidung. Wieso kann man da Einspruch einlegen? Der BGH ist doch die letzte Instanz und einen Verfassungsverstoß kann man auch nicht erkennen.

  • Mal wieder klassicher Fall von Planwirtschaft.
    Nur weil es vorgeblich um Kinder geht,findet ihr das jetzt toll?

    Siehe Hochwasser,Erwachsne Menschen die ganz bewusst ihr Haus in einm Hochwassergebiet bauen,bekommen jetzt vom „Staat“(Bund/Länder) Geld,und mussten in den Vergangen Jahren nicht mal ne Versicherung bezahlen,
    ein Schlag ins Gesicht aller die jedes Jahr Barv ihre Versicherungen bezhalen.

    Oder Leute die sich einen Handyvertrag holen,und dann Betrug rufen,und denne dann auf Kosten aller vom ÖRR „geholfen“ wird.

    Und ganz zu schweigen von der Planwirtschaft im Mobilfunk,
    wo der Staat(damit ist auch die EU gemeint,denn die EU ist nicht Demokratisch Legitmiert,das ist nur der Souveräne Deutsche Gestzgeber) willkürlich Preise und Bedingungen diktiert.

    Es ist eine Frechheit das 1GB bei Vodafone nach wie vor krasse ca.15€ kostet.
    Und sie immer noch mit Inetren werben,obwohl es sich eindutig nicht um einen Internetzugang handelt,
    denn über eienn Interentzugang kann jeder Teilnehmer einen eigenen Server betreiben,das ist ja der Kern des Interconnectet Network.

    Im gegensatz dazu verhält sich der Datendienst im Mobilfunk eher wie BTX.

  • Wenn das so stimmt ist das Urteil ein Lichtblick in der Abzocke – Wirtschaft.
    Hinweis: Ein Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) ist nicht anfechtbar und endgültig. Davor lag der gesamte Instanzenweg vom Landgericht über Oberlandesgericht zum BGH. Urteile hier gelten wie ein Gesetz.

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